Donnerstag, 19. November 2009

Wie Sie zum Jahresende noch Steuern sparen können!

Handwerker beauftragen, Babysitter auszahlen oder schnell noch Büromaterial kaufen – wer bis zum Jahresende geschickt Geld ausgibt, kann bei der nächsten Steuererklärung kräftig sparen!

Stiftung Warentest erklärt jetzt in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wie´s genau funktioniert. Prüfen Sie, ob Sie noch in diesem Jahr mit vorgezogenen Ausgaben Ihre Steuern senken können oder ob Sie Rechnungen besser ins nächste Jahr verschieben.

Ehepaare sollten zudem überlegen, ob Sie noch ihre Steuerklassen wechseln wollen, um durch eine geschickte Kombination Geld zu sparen. Das Bundesfinanzministerium stellt hierfür extra einen Rechner zur Verfügung, mit dem man prüfen kann, was sich im Einzelfall lohnen würde. Allerdings sollten Sie sich nicht zu viel Zeit lassen. Neue Steuerklassen sind für 2009 nämlich nur noch bis zum 30. November möglich, zuständig ist die Gemeinde. Dort müssen dann beide Steuerkarten vorgelegt werden.

Sparen zum Jahresende – lesen Sie hier noch mehr Steuertipps von den Finanztest-Profis:

Handwerker beschäftigen
Für Handwerksarbeiten im Haushalt können Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer für das Jahr 2009 6000 Euro abrechnen. 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten zieht das Finanzamt direkt von ihrer Einkommenssteuer ab. Wenn Sie Geld sparen wollen, lohnen sich Wohnungsrenovierungen also noch vor Weihnachten. Bewahren Sie die Kontoauszüge oder Lastschriften auf, damit Sie dem Finanzamt die Zahlungen genau dokumentieren können.


Freibetrag eintragen lassen
Auf Antrag können Sie noch bis zum 30. November einen Freibetrag auf der Steuerkarte für 2009 vermerken lassen. Nimmt man diesen dann noch in diesem Jahr in Anspruch, zahlen Arbeitnehmer schon für ihren Dezemberlohn weniger Steuern.


Kindergeld sichern
Jugendliche ab 18 Jahren dürfen bis zu 7680 Euro an Einkünften nachweisen, danach wird das Kindergeld gekürzt. Sozialabgaben und Werbungskosten werden von der Kindergeldkasse jedoch anerkannt. Gerade für Lehrlinge und Azubis bieten sich also entsprechende Ausgaben noch bis Jahresende an, um unter der kritischen Einkommensgrenze zu bleiben.


Betreuungskosten zahlen
Sind Mütter oder Väter berufstätig, erkennt das Finanzamt für jedes Kind 6000 Euro Betreuungskosten an. Zwei Drittel, maximal 4000 Euro im Jahr, zählen als Werbungskosten oder Sonderaufgaben. Tipp: Schon Anfang Dezember den Kita-Beitrag für Januar überweisen und die große Abrechnung für den Babysitter machen. Wenn Sie dies belegen können, rechnet Ihnen das Finanzamt das Geld auf die Freibeträge an.


Geld für die Arbeit ausgeben
920 Euro erkennt das Arbeitsamt pauschal als kosten an, die Arbeitnehmer für ihren Beruf haben. Das kommt schnell zusammen. In diesem Fall lohnt es sich, weitere Ausgaben nachzuweisen. Das Finanzamt erkennt Aufwendungen für Weiterbildung oder Büromaterial mit den entsprechenden Belegen an. Das können also Fachbücher, Regale, aber auch Bleistifte oder Aktenordner sein.


Sonderausgaben erhöhen
Nur 36 Euro setzt das Finanzamt pauschal für Sonderausgaben wie Schulgeld, Spenden oder Unterhalt an. Da diese Summe fast zu vernachlässigen ist, können vorgezogene Zahlungen zu zusätzlichen Steuerersparnissen führen. Dabei wird Unterhalt bis 13 805 Euro, Schulgeld bis 16 666 anerkannt. Auch Spenden zählen zu den Sonderangeben, hier zählen maximal 20 Prozent der Gesamteinkünfte


Krankheitskosten
Ihre Einkünfte spielen auch eine Rolle, ob Rechnungen für Ärzte, Kuren, Brillen, Medikamente und andere Krankheitskosten vor Silvester beglichen oder lieber ins nächste Jahr verschoben werden. Erst wenn Sie die so genannte zumutbare Belastung überschreiten, können Sie auf Steuererleichterungen hoffen. Die jeweiligen Freibeträge richten sich nach Ihrem Einkommen und können beim Finanzamt erfragt werden.

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